FG Mykologie Wolfen
Gerhard Niechziol
OT Thalheim Lärchenweg 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
E-Mail: vorstand@fg-myko-wolfen.de


Satzung

§ 1.

Die FG Mykologie Wolfen, mit o.g. Anschrift, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Vereinigung ist die Aufklärung der Bevölkerung mittels Pilzbestimmungen, Vorträgen, Exkursionen und Ausstellungen um Pilzvergiftungen vorzubeugen sowie das Umweltbewusstsein zu mehren.
Es werden Verbraucherberatungen auf Exkursionen, in Ausstellungen oder entsprechender Nachfrage durchgeführt.

Die Mitglieder der FG erforschen die Pilze unserer Heimat, mehren ihr Wissen durch Fachvorträge und Exkursionen und vermitteln praktisches Wissen über Pilze und Natur. Sie setzen sich für die Erhaltung und Pflege der Umwelt sowie des Naturschutzes ein.
In den öffentlichen Versammlungen und sonstigen Zusammenkünften der Mitglieder werden Mitmenschlichkeit, Gemütlichkeit und Traditionen gepflegt.
Einmal im Jahr wird eine Mitgliederversammlung einberufen in der z.B.:
  - die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und des Kassierers,
  - die Entlastung und Bestätigung/Wahl des Vorstandes,
  - Entscheidungen über eingereichte Anträge und wichtige Organisationsfragen der FG,
  - Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
  - Satzungsänderungen,
  - Auflösung der FG
oder andere wichtige Entscheidungen vorgelegt oder getroffen werden.
Alle Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
§ 2.

Die Vereinigung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3.

Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.
Die FG finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuwendungen u.ä..
Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 28,00 € *).
Die Kassierung wird durch den Kassierer organisiert. Eine Rückzahlung bereits eingezahlter Beiträge
erfolgt nur in dringenden Fällen (Vorstandsentscheid).
Die Einnahmen der Vereinigung werden zur Kostendeckung der Ausgaben der Fachgruppe eingesetzt.


$ 4.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5.

Mitglied kann jeder Bürger werden, der die Satzungsziele verfolgt.

$ 6.

Aus den Mitgliedern wird ein Vorstand gewählt, der aus gleichberechtigten Mitgliedern besteht. und
alle 4 Jahre neu gewählt werden muss.
Der Vorstand ist für alle vereinsinternen Angelegenheiten zuständig und leitet die Vereinsgeschäfte.
Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. *1)

§ 7.

Es wird ein Tagebuchüber die Vereinsaktivitäten geführt.

§ 8.

Bei Auflösung unserer Fachgruppe oder bei Wegfall steuerbegünstigterZwecke fällt das Vermögend
der FG Mykologie Wolfen an die Stadt Bitterfeld-Wolfen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, insbesondere durch Weitergabeanandere
gemeinnützige Vereine in der Stadt*1).

§ 9.

Die ursprüngliche Satzung wurde am 23.04.1992 in einer Mitgliederversammlung besprochen und bestätigt und trat sofort in Kraft.


*)  Änderung des Beitragsatzes am 25.01.2024 durch offene Abstimmung,
    stimmberechtigt 19 Mitglieder, anwesend 14 Mitglieder

    Ergebnis: Änderung des Jahresbeitrages auf 28,00 €, angenommen mit 8 zu 2 Stimmen.

*1) geändert in der Mitgliederversammlung am 25.01.2024 durch Mehrheitsbeschluss
   



letzte Aktualisierung
Thalheim, den 26.01.2024
Gerhard Niechziol
Vorsitzender der
FG Mykologie Wolfen
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