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zuletzt aktualisiert am
14.11.2011
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FG Mykologie Wolfen
Gerhard Niechziol
OT Thalheim
Lärchenweg 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
E-Mail: vorstand@fg-myko-wolfen.de
Satzung
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1. |
1. Die FG Mykologie Wolfen, mit o.g. Anschrift, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Vereinigung ist die Aufklärung der Bevölkerung mittels Pilzbestimmungen, Vorträgen,
Exkursionen und Ausstellungen um Pilzvergiftungen vorzubeugen sowie das Umweltbewusstsein zu
mehren.
Es werden Verbraucherberatungen auf Exkursionen, in Ausstellungen oder entsprechender Nachfrage
durchgeführt.
Die Mitglieder der FG erforschen die Pilze unserer Heimat, mehren ihr Wissen durch Fachvorträge
und Exkursionen und vermitteln praktisches Wissen über Pilze und Natur. Sie setzen sich für die
Erhaltung und Pflege der Umwelt sowie des Naturschutzes ein.
In den öffentlichen Versammlungen und sonstigen Zusammenkünften der Mitglieder werden
Mitmenschlichkeit, Gemütlichkeit und Traditionen gepflegt.
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| 2. |
Einmal im Jahr wird eine Mitgliederversammlung einberufen in der z.B.:
- die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und des Kassierers,
- die Entlastung und Bestätigung/Wahl des Vorstandes,
- Entscheidungen über eingereichte Anträge und wichtige Organisationsfragen der FG,
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
- Satzungsänderungen,
- Auflösung der FG
oder andere wichtige Entscheidungen vorgelegt oder getroffen werden.
Alle Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
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3. |
Die Vereinigung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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| 4. |
Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.
Die FG finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuwendungen u.ä..
Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 28,00 € *).
Die Kassierung wird durch den Kassierer organisiert. Eine Rückzahlung bereits eingezahlter Beiträge
erfolgt nur in dringenden Fällen (Vorstandsentscheid).
Die Einnahmen der Vereinigung werden zur Kostendeckung der Ausgaben der Fachgruppe
eingesetzt.
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| 5. |
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
begünstigt werden.
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| 6. |
Mitglied kann jeder Bürger werden, der die Satzungsziele verfolgt.
Aus den Mitgliedern wird ein Vorstand gewählt, der aus gleichberechtigten Mitgliedern besteht. und
alle 4 Jahre *2) neu gewählt werden muss.
Der Vorstand ist für alle vereinsinternen Angelegenheiten zuständig und leitet die Vereinsgeschäfte.
Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. *1)
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| 7. |
Es wird ein Tagebuchüber die Vereinsaktivitäten geführt.
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| 8. |
Bei Auflösung unserer Fachgruppe sollen alle sachlichen und finanziellen Güter über den Kultur- und
Sozialausschuss der Stadt Wolfen den anderen Vereinen von Wolfen zugeführt werden.
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9. |
Die vorliegende Satzung wurde am 23.04.1992 in einer Mitgliederversammlung besprochen und
bestätigt und trat sofort in Kraft.
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*) Änderung des Beitragsatzes am 27.02.2002 durch offene Abstimmung,
stimmberechtigt 17 Mitglieder, anwesend 10 Mitglieder
Ergebnis: Änderung des Jahresbeitrages auf 28,00 €, angenommen mit 8 zu 2 Stimmen.
*1) Mitgliederversammlung am 25.01.2006
Neuwahl des Vorstandes, zwei Mitglieder wurden zusätzlich (Mehrheitsbeschluss) in den Vorstand gewählt.
*2) Wahlzyklus von 2 auf 4 Jahre geändert, mit Mehrheit (14 mit ja, 2 enthalten, 1 mit nein)
beschlossen am 30.1.08
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letzte Aktualisierung
Thalheim, den 24.01.2010
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